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Was tun, nach einem Unfall?

Die Grundregeln

  1. Hilfe leisten!

    • Wenn man einen Unfall sieht oder zu einem Unfall hinzukommt,
      ist man verpflichtet Hilfe zu leisten.

    • Wenn man sich selbst nicht in der Lage fühlt Erste Hilfe zu leisten,
      muss man mindestens den Notruf absetzen und damit Hilfe holen.

       

  2. Absichern!

    • Um sich selbst nicht zu gefährden und weitere Autofahrer zu warnen, muss als erstes die Unfallstelle abgesichert werden.

    • Warnblinkanlage anschalten und Warnweste anziehen.

    • Unfallstelle mit Warndreieck (50m innerorts, 100m außerorts) absichern. Dazu neben der Straße laufen und Warndreieck vor dem Körper tragen.

    • Entgegenkommende Fahrzeuge warnen, andere Fahrzeugführer direkt ansprechen und auffordern zu helfen (Arbeitsteilung).
       

  3. Sofortmaßnahmen durchführen!

    • Bei Fahrzeugbrand: Personen aus dem Fahrzeug holen, Entstehungsbrand mit Feuerlöscher bekämpfen.

    • Bei starker Blutung einer verletzten Person: Blutung stoppen (Druckverband).
       

  4. Notruf absetzen! >> NOTRUF

    • Bei verletzten und/oder eingeklemmten Personen Notruf 112 wählen (siehe Notruf).

    • Bei Sachschaden ohne Personenschaden: Polizei 110 verständigen.
       

  5. Erste Hilfe leisten!

    • Erste Hilfe bei verletzten Personen durchführen.

    • Beteiligte Personen betreuen. Auch wenn diese äußerlich nicht verletzt sind, könnten Sie einen Schock haben.
       

  6. Einweisen!

    • Rettungskräfte einweisen.
       

Diese Maßnahmen sollten parallel stattfinden.
Dazu sollte man andere Fahrzeugführer direkt ansprechen und auffordern zu helfen.

Notruf

 

Notruf 112 wählen!

 

Die Leitstelle wird Fragen stellen und durch das Gespräch führen.

Grundsätzlich gilt aber folgende Gesprächsreihenfolge:

1. WO ist der Unfall / Notfall ?

2. WAS ist geschehen ?

3. WIE viele Verletzte / Betroffene ?

4. WELCHE Verletzungen / Krankheitszeichen ?

5. WARTEN auf Rückfragen der Rettungsleitstelle !

Hinweise:

  • Ruhig sprechen - keine Panik.

  • Erst auflegen, wenn das Gespräch von der Leitstelle beendet wurde!

  • Weiterhin über das Telefon, von welchem der Notruf abgesetzt wurde, erreichbar bleiben.

  • Präzise Ortsangaben (Stadt, Straße, Hausnummer / Straßenkreuzung

In allen Telefonzellen, mit allen Mobilfunktelefonen (mit aktiver SIM-Karte) sowie Festnetztelefonen sind die Notrufnummern gebührenfrei. Es können auch Feuermelder und Notrufsäulen benutzt werden.

Notrufmissbrauch ist strafbar. Spaßanrufe können nach §145 StGB mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft werden.

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